Finanzierung

Finanzierung der Grundpflege (Pflegeversicherung SGB XI):
Pflegestufe I                          Pflegestufe II                Pflegestufe III
Erhebl. Pflegebedürftige   Schwerpflegebedürft.   Schwerstpflegebedürft.
 
Häusliche Pflege: Pflegegeld monatlich (für pflegende Angehörige)
225 Euro                                 430 Euro                             685 Euro
 
Häusliche Pflege:  Pflegesachleistung bis monatlich (durch Pflegedienste zu erbringen)
440 Euro                               1.040 Euro                          1.510 Euro

 
Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege Pflegeaufwendungen bis jährlich
1.510 Euro                            1.510 Euro                           1.510 Euro
 
Ergänzende Leistungen für Pflegebedürftige mit Demenzerkrankung mit und ohne Pflegestufe 100 € monatlich, bei erheblichem Aufwand bis zu 200 € monatlich.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
Stand: Februar 2011

Finanzierung der Behandlungspflege
(Häusliche Krankenpflege SGB V):

Allgemein gilt: Die Finanzierungsgrundlagen für häusliche Krankenpflege orientieren sich an den gesetzlichen Bestimmungen der häuslichen Krankenpflege (SGB V). Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für häusliche Krankenpflege, wenn dadurch eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt wird oder wenn durch die Behandlungspflege (medizinische Maßnahmen) das Ziel der ärztlichen Behandlung gesichert wird.
Der Versicherte trägt einen geringen Eigenanteil von 10% für max. 28 Tage pro Jahr.

Voraussetzung ist, dass die häusliche Krankenpflege von Ihrem Arzt verordnet und von Ihrer Krankengasse genehmigt ist.  Die Krankenkasse trägt die Kosten für Grund- und Behandlungspflege (medizinische und pflegerische Maßnahmen) sowie für hauswirtschaftliche Versorgung oder ausschließlich für Behandlungspflege. Wenn Sie es wünschen, besorgen wir die Verordnung bei Ihrem Arzt und reichen Sie bei Ihrer Kasse zur Genehmigung ein.
 
Finanzierung des Entlastungsangebots für pflegende Angehörige - Betreuung von Demenzerkrankten - Nachbarschaftshilfe
 
Patienten erhalten auf Antrag monatlich bis zu 200 € von der Pflegekasse für einen erhöhten Betreuungsaufwand. Dieser Betrag kann für das Entlastungsangebot und die Nachbarschaftshilfe genutzt werden.
 
Das Entlastungsangebot wird zudem von den Pflegekassen, dem Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Göppingen unterstützt und kann so zu günstigen Preisen angeboten werden.